Die untere Waffen- und Jagdbehörde des Landkreises Eichsfeld sollte nur aufgrund unaufschiebbarer Maßnahmen persönlich aufgesucht werden.
Eintragungen zu Waffenbewegungen oder neue Antragstellungen für WBK sind bis auf weiteres über den Postweg durchzuführen. Das gleiche gilt auch für die Verlängerung des Jagdscheins, wenn Sportschützen auch Jäger sind.
iches Erscheinen in der Behörde ist aus den momentanen Gesichtspunkten wegen des Corona-Virus nicht erforderlich.
Sofern Antragsteller ein persönliches Erscheinen bevorzugen sollten, ist dies vorher telefonisch mit dem entsprechenden Mitarbeiter
abzusprechen.
Aus gegebenen Anlass wird nochmals auf eine ordnungsgemäße Aufbewahrung von Waffen hingewiesen. Bitte das angeführte Merkblatt beachten.
Zum 01.09.2020 sind wesentliche waffenrechtliche Änderungen in Kraft getreten. Nachfolgender Beitrag der Zeitschrift "Visier" in der Ausgebe 09/2020 erklärt das Wesentliche.